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Verwendung von Maschinen und Werkzeugen im Unterricht

Für die Verwendung von Maschinen und Werkzeugen im Unterricht allgemein bildender Schulen müssen bestimmte Beschäftigungsvoraussetzungen sowohl von den Lehrkräften als auch von den Schülerinnen und Schülern beachtet werden.

Neben diesen Voraussetzungen führt die „Maschinenliste Baden-Württemberg“ die im Unterricht allgemein bildender Schulen einsetzbaren Maschinen sowie die grundsätzlich geltenden Vorgaben für den Umgang mit Maschinen und Werkzeugen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg auf.

Die Vorgaben und Regelungen zum Umgang mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen wurden im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg durch die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ erstellt, in der das Kultusministerium, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) vertreten sind.

Maschinenliste Baden-Württemberg (Download PDF-Datei)

 Eine der Grundvoraussetzungen für das technische Arbeiten ist, dass die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler in das technische Arbeiten unterwiesen und in die Handhabung der Maschinen und Werkzeuge eingewiesen werden. Lehrkräfte müssen einmal jährlich, Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres unterwiesen werden.

Die „Arbeitsgruppe Sicherheit“ hat in der „Unterweisungshilfe für das technische Arbeiten mit Schülerinnen und Schüler“ grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für das technische Arbeiten im Unterricht an Schulen gelten.

Jede Nutzerin und jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich fachkundig prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anpassen (z. B. Ausstattung des Fachraums, Einbeziehung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.)

Die Unterweisungshilfe kann als Muster für die halbjährliche Unterweisung verwendet werden und nach Anpassung an die Gegebenheiten als Fachraumordnung ausgedruckt und ausgehängt werden. Alternativ können Dokumente der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden.

Unterweisungshilfe für das technische Arbeiten mit Schülerinnen und Schüler (Download PDF-Datei)

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