Bei Besuchen von Schulklassen in Schülerlaboren handelt es sich um schulische Veranstaltungen an einem außerschulischen Lernort. Die Veranstaltung richtet sich an Klassen und Kurse in Begleitung der jeweiligenFachlehrerin/des jeweiligen Fachlehrers. Die begleitende Lehrkraft hat während der Veranstaltung die Aufsichtspflicht. Das Thema Sicherheit hat bei der Veranstaltung absoluten Vorrang.
Bevor die Schulleiterin/der Schulleiter die Genehmigung zu Besuchen von Schulklassen/ Kursen in Schülerlaboren erteilen kann, ist Folgendes zu beachten:
- Die veranstaltende Einrichtung muss vor der Genehmigung der Veranstaltung schriftlich
bestätigen, dass die Vorschriften zum Arbeits-und Gesundheitsschutz, insbesondere
für Schülerinnen und Schüler, eingehalten werden.
Hierzu kann der Vordruck:"Sicheres Experimentieren in Schülerlaboren - Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch die veranstaltende Einrichtung" verwendet werden. Sollte eine veranstaltende Einrichtung eigene Formulare/Bestätigungen haben, muss die Schulleiterin/der Schulleiter sich vergewissern, dass mindestens die Einhaltungen der Regelungen im Vordruck "Sicheres Experimentieren in Schülerlaboren - Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch die veranstaltende Einrichtung" eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die Veranstaltung nicht genehmigt werden!!!
- Der begleitenden Lehrkraft ist der Vordruck "Experimentieren in Schülerlaboren - Hinweise für die begleitenden Lehrkraft" auszuhändigen.
- Hat eine veranstaltende Einrichtung zusätzliche Regelungen für den Besuch in ihrer Einrichtung, sind diese der begleitenden Lehrkraft ebenfalls auszuhändigen und auf die Einhaltung der Regelungen hinzuweisen.