Schulen tragen mit den dort anfallenden Gefahrstoffresten bzw. -abfällen in nicht geringem Umfang zur Umweltbelastung
bei. Daher gelten auch für Schulen die Grundsätze:
Abfälle sind möglichst zu vermeiden.
Nicht vermeidbare oder verwertbare Abfälle sind umweltverträglich zu beseitigen (vgl. Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz).
Gemeinsam mit dem Sachkostenträger hat die Schule hierzu ein funktionsfähiges Enstorgungkonzept zu erarbeiten.
Vor Beginn einer Tätitigkeit mit Gefahrstoffen muss die verantwortliche Lehrkraft klären, wie nicht verwertbare Reste und
Abfälle gefahrlos und umweltverträglich beseitigt werden können.
Dabei sind die Gefahrstoffabfälle gemäß ihrem Gefährdungspotential zu behandeln.
Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Gefahrstoffen an Schulen.