Die Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.
Sie enthält im Einzelnen:
- eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, die bei der Auswahl von Gefahrstoffen an Schulen beachtet werden müssen
- eine verbindliche Liste von Gefahrstoffen, die an Schulen im Unterricht und anderen schulischen Angeboten nicht verwendet werden dürfen (Negativliste)
- Hinweise zum Umgang mit der Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen” (Diese Stoffliste wird als DGUV Information 213-098 nur als Online-Fassung unter https://degintu.dguv.de/login herausgegeben, um Änderungen insbesondere bei der Einstufung und Kennzeichnung sowie bei den Grenzwerten zeitnah einarbeiten und damit den Schulen vermitteln zu können.)