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Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen

Die Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.

Sie enthält im Einzelnen:

  • eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, die bei der Auswahl von Gefahrstoffen an Schulen beachtet werden müssen
  • eine verbindliche Liste von Gefahrstoffen, die an Schulen im Unterricht und anderen schulischen Angeboten nicht verwendet werden dürfen (Negativliste)
  • Hinweise zum Umgang mit der Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen” (Diese Stoffliste wird als DGUV Information 213-098 nur als Online-Fassung unter https://degintu.dguv.de/login herausgegeben, um Änderungen insbesondere bei der Einstufung und Kennzeichnung sowie bei den Grenzwerten zeitnah einarbeiten und damit den Schulen vermitteln zu können.)

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