Zum Inhalt springen

Sicherer Umgang mit Diisocyanaten an Schulen – Schulungspflicht

Das Wichtigste in Kürze

Produkte (Stoffe oder Gemische) mit einem Diisocyanatgehalt von ≥ 0,1 Gewichtsprozent dürfen seit dem 24.08.2023 industriell oder gewerblich nur nach einer erfolgreich absolvierten Schulung verwendet werden. Dies gilt auch für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls weiteres Personal an Schulen.

Ohne einen entsprechenden Schulungsnachweis besteht nach dem genannten Datum ein Verwendungsverbot. Zuwiderhandlungen werden in Deutschland auf Basis des Chemikaliengesetzes und der Chemikaliensanktionsverordnung geahndet.

Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Teilnahme an diesen Schulungen ersetzt nicht die jährlichen Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnung. Diese sind zusätzlich durchzuführen.

Aufgrund von Rückfragen, die über die Regierungspräsidien an das Kultusministerium herangetragen wurden, werden die wesentlichen Informationen im Folgenden zusammengestellt. Aus den Antworten kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.