Um fachkundigen Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung im Fach Biologie zu
erleichtern, hat die "Arbeitsgruppe Sicherheit" des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ehemaligen Landesinstituts für
Schulentwicklung und der Unfallkasse Baden-Württemberg Muster-Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation nach § 6
GefStoffV erstellt.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilungen wurden mit dem Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen
Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU, Stand 04/2019) erstellt. Bei den Dokumenten handelt es sich um eine
Möglichkeit zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Umgang mit Gefahrstoffen im Fach Biologie an allgemein bildenden Schulen
(Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV). Bei fachkundiger Bearbeitung aller aufgeführter Inhalte/Punkte und Schaffung
der erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass den gesetzlichen
Forderungen entsprochen wird. Unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung und der hierzu aufgestellten Technischen Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", kann die
Gefährdungsbeurteilung auch auf andere Weise erfolgen.
Bei der Erstellung wurde darauf geachtet, dass für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zur Erfüllung der
Bildungspläne für das Fach Biologie in allen Stufen und Schularten notwendig sind, ein Muster zur Verfügung gestellt
wird.
Bitte beachten:
Die Muster-Gefährdungsbeurteilungen können als Handlungs- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Muster-Gefährdungsbeurteilung keine Haftung übernommen wird. Jede Nutzerin/jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpasse (z. B. Ausstattung des Fachraums, Beachtung der Betriebsanweisungen).
Die Muster wurden unter Beachtung der Substitutionspflicht erstellt. Daraus ergibt sich, dass eine Dokumentation nach GefStoffV nicht in allen Fällen notwendig ist. Die Muster werden dennoch zur Verfügung gestellt, um die Möglichkeit der Substitution aufzuzeigen (z. B. Verwendung einer wässrigen Methylenblau-Lösung statt einer methanolischen Methylenblau-Lösung).
Hinweis:
Aufgrund verschiedener Browsereinstellungen wird empfohlen, die Dokumente zunächst herunterzuladen und dann zu öffnen.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilungen wurden nach Themenbereichen im Fach Biologie eingeteilt: