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Dokumentationen von Muster-Gefährdungsbeurteilungen für das Fach Biologie

Um fachkundigen Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung im Fach Biologie zu erleichtern, hat die "Arbeitsgruppe Sicherheit" des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des ehemaligen Landesinstituts für Schulentwicklung und der Unfallkasse Baden-Württemberg Muster-Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation nach § 6 GefStoffV erstellt.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilungen wurden mit dem Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU, Stand 04/2019) erstellt. Bei den Dokumenten handelt es sich um eine Möglichkeit zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Umgang mit Gefahrstoffen im Fach Biologie an allgemein bildenden Schulen (Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV). Bei fachkundiger Bearbeitung aller aufgeführter Inhalte/Punkte und Schaffung der erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass den gesetzlichen Forderungen entsprochen wird. Unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung und der hierzu aufgestellten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", kann die Gefährdungsbeurteilung auch auf andere Weise erfolgen.
Bei der Erstellung wurde darauf geachtet, dass für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zur Erfüllung der Bildungspläne für das Fach Biologie in allen Stufen und Schularten notwendig sind, ein Muster zur Verfügung gestellt wird.



Bitte beachten:

Die Muster-Gefährdungsbeurteilungen können als Handlungs- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Muster-Gefährdungsbeurteilung keine Haftung übernommen wird. Jede Nutzerin/jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpasse (z. B. Ausstattung des Fachraums, Beachtung der Betriebsanweisungen).

Die Muster wurden unter Beachtung der Substitutionspflicht erstellt. Daraus ergibt sich, dass eine Dokumentation nach GefStoffV nicht in allen Fällen notwendig ist. Die Muster werden dennoch zur Verfügung gestellt, um die Möglichkeit der Substitution aufzuzeigen (z. B. Verwendung einer wässrigen Methylenblau-Lösung statt einer methanolischen Methylenblau-Lösung).


Beachten Sie die allgemeinen Informationen zur Tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach §6 der Gefahrstoffverordnung.

Hinweis:

Aufgrund verschiedener Browsereinstellungen wird empfohlen, die Dokumente zunächst herunterzuladen und dann zu öffnen.


Die Muster-Gefährdungsbeurteilungen wurden nach Themenbereichen im Fach Biologie eingeteilt:

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