Auf diesen Seiten sind wichtige Informationen zur Durchführung des Gefahrstoffmanagements an Schulen nach Gefahrstoffverordnung zusammengefasst:
- Die Handlungshilfe unterstützt Schulleitungen bei der Durchführung einer arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung und verweist auf die Inhalte des Informationsportals.
- Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen der Lehrkräfte erkannt, bewertet und gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
- Besteht eine mehr als geringe Gefährdung, müssen Beschäftigte anhand von Betriebsanweisungen unterwiesen werden (GefStoffV § 14(1)).
- Die "Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen" unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.
- Die Unterweisung von Beschäftigten muss regelmäßig erfolgen und dokumentiert werden.
- Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Grundschulen und Kindertagesstätten müssen zusätzliche Informationen beachtet werden.
- DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren.