Um den Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe analog der Schutzstufe 1 zu erleichtern, wurde eine Muster-Dokumentation erarbeitet. Diese Muster-Dokumentation ist eine Möglichkeit zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und daraus abzuleitenden Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in Schulen.
Neben Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen werden im Biologieunterricht Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt. Für zahleiche Experimente stehen Muster-Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung. Ebenso werden zu verschiedenen Geräten, die im Biologieunterricht verwendet werden Muster-Betriebsanweisungen zum Download angeboten.
Als weitere Unterstützung wird eine Handlungshilfe
für fachkundige Lehrkräfte angeboten, die Hinweise und Hilfen zur Organisation der Biologiesammlung bietet. Als weitere
Handlungshilfe steht seit September 2019 die überarbeitete DGUV Regel 102-001 "Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht" zur Verfügung.