Für Schulen und Schulkindergärten wurde durch die Unfallversicherungsträger ein bundesweit einheitliches Regelwerk
erlassen.
Abgestuft nach der Rechtsverbindlichkeit umfasst das Regelwerk der Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften, Regeln
für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Grundsätze und Informationen, Unterrichtsbeispiele, Plakate, Aushänge und Filme.
Für den Bereich der Schulen und Schulkindergärten stellen
- die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) und
- die Unfallverhütungsvorschrift Schulen (DGUV Vorschrift 81)
unmittelbar zwingendes Recht dar.
Während die UVV „Grundsätze der Prävention“ beispielsweise Aussagen über Pflichten des Unternehmers,
grundsätzliche Bestimmungen des Brandschutzes, das Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder Verhaltensanweisungen für
Versicherte enthält, gibt die UVV „Schulen“ konkrete Vorgaben zum sicheren Bau und der Ausrüstung von Schulen.
Eine Gesamtübersicht über das einschlägige Regelwerk für den Schulbereich sowie einen direkten Zugriff auf die aktuell
gültigen Vorschriften und Regeln erhalten Sie hier:
- Publikationen des Bundesverbands der Unfallkassen Vorschriften, Regeln, Informationen
- Homepage der Unfallkasse Baden-Württemberg.