Sicherheit und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Landes und somit Teil der den Schulen
sowie den Schulaufsichtsbehörden obliegenden Aufgaben. Die Verantwortung der Schulträger für Bau und Ausstattung der Schulen
bleibt hiervon unberührt.
In diesem Bereich erhalten Sie Informationen zur Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte in
Baden-Württemberg.