6. Schritt: Wirksamkeit prüfen: Sicherheit erreicht?
Für die Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten einer Schule ist es wichtig, die Wirksamkeit der durchgeführten Schutzmaßnahmen zu überprüfen und festzustellen, ob die gewünschte Sicherheit erreicht wurde.
Hierzu ist es erforderlich, zu prüfen, ob die Maßnahmen fristgerecht und sachgerecht ausgeführt wurden. Entscheidend ist
hierbei auch, dass die durchgeführten Maßnahmen tatsächlich greifen, d.h. die beabsichtigte Schutzwirkung, das angestrebte
Schutzziel erreicht wurde. Die Wirksamkeitsprüfung kann beispielsweise durch regelmäßige Betriebsbegehungen, durch
Bauabnahmen oder durch Gespräche mit Lehrkräften erfolgen. Die Wirksamkeit sollte dokumentiert
werden.
Mit den Handlungshilfen des Kultusministeriums und der Unfallkasse Baden-Württemberg kann die Wirksamkeit der durchgeführten
Schutzmaßnahmen überprüft werden.