5. Schritt: Maßnahmen realisieren
Nachdem Maßnahmen und Schutzziele festgelegt wurden, geht es im nächsten Schritt der Gefährdungsbeurteilung um die Realisierung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Zu diesem Zwecke ist von den Verantwortlichen festzulegen, durch welche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bzw. welche Institution, Behörde, Firma oder Person die jeweilige Maßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen ist. Die Zuständigkeit, die exakten Aufgaben und der Zeitrahmen sollten hierbei möglichst konkret und schriftlich fixiert werden.
Fallen Maßnahmen in die Zuständigkeit des Sachkostenträgers (Baumaßnahmen, Beschaffung, Instandhaltung, Wartung etc.), ist dessen Mitwirkung zwingend erforderlich.
Sofern es um übergeordnete schulische oder organisatorische Regelungen geht, sollte ggf. die zuständige Schulaufsichtsbehörde hinzugezogen werden.
Mit den Handlungshilfen kann die Realisierung von Maßnahmen geplant und kontrolliert werden.